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Bundesjugendvergleichsfliegen 2026

10.09. bis 13.09.2026

Flugplatz Brandenburg-Mühlenfeld

Ausführungsbestimmungen

1 Allgemeine Hinweise

1.1 Ein Eröffnungsbriefing findet am Freitagabend verpflichtend für alle Teilnehmenden und Helfenden statt. Der Ausrichter/ Platzhalter hat für ein ausreichendes Briefing Sorge zu tragen und besondere Verhaltensweisen am Platz sowohl den Pilotinnen und Piloten als auch den Jurymitgliedern, dem Veranstalter und den Mannschaften mitzuteilen.

1.2 Es sind lediglich Flugzeuge der Club- und Standardklasse zugelassen. Doppelsitzige Flugzeuge dürfen ebenfalls teilnehmen, sollen aber nur einsitzig geflogen werden. Das Fliegen von Personen, insbesondere von Fluglehrerinnen und Fluglehrern, sowie von Fluglehreranwärterinnen und -anwärtern, während des Vergleichsfliegens ist nicht gestattet. Über das Mitfliegen einer Sicherheitspilotin oder eines Sicherheitspiloten in einem Doppelsitzer, kann die Jury in Abstimmung mit der verantwortlichen Fluglehrerin oder dem verantwortlichen Fluglehrer in bestimmten Fällen während des Vergleichsfliegens entscheiden. Ein Grund kann z.B. das Wetter sein.

1.3 Alle Teilnehmenden haben vor Beginn der Wertungsflüge einen Einweisungsstart durchzuführen. Bei flugplatzansässigen Pilotinnen und Piloten kann darauf verzichtet werden.

1.4 Um die Durchführung des Briefings vor dem ersten Wertungsflug zu erleichtern, darf zwischen dem letzten Einweisungsflug und dem ersten Wertungsflug nicht geflogen werden. Dies gilt nur für am Vergleichsfliegen teilnehmende Pilotinnen und Piloten.

1.5 Über die Reihenfolge der Wertungsflüge entscheidet der Ausrichter in Absprache mit der Luftsportjugend und der Unterstützung durch die Jury. Die Flugzeuge dürfen nach vorheriger Freigabe durch die Wettbewerbsleitung abgerüstet werden.

1.6 Zu Beginn der Veranstaltung wählen die Teilnehmenden eine*n Pilotensprecher*in, die*der bei eventuellen Einsprüchen oder wichtigen Entscheidungen als Sprecher*in aller Pilot*innen zu hören ist.

1.7 Sieger*in des Vergleichsfliegens ist die*der Pilot*in mit den wenigsten Fehlerpunkten.

1.8 Die Landeswertung erfolgt nach der durchschnittlichen Punktzahl aller regulären Teilnehmenden (exklusive Zusatzteilnehmende) eines Bundeslandes. Einzelteilnehmende eines Bundeslandes werden nicht berücksichtigt.

1.9 Unsportliches Verhalten kann zum sofortigen Ausschluss vom Wettbewerb führen. Über Ausschluss von weiteren Veranstaltungen entscheidet die Luftsportjugend fallbezogen.

2 Beurteilung des fliegerischen Teils – Jury

2.1 Die Beurteilung wird von 15 Jurymitgliedern in drei Gruppen vorgenommen, von denen jeweils zwei Gruppen aktiv bewerten, damit zwei Segelflugzeuge unabhängig voneinander beurteilt werden können.

2.2 Die Jurymitglieder bestehen, wenn möglich, aus Fluglehrer*innen der Landesverbände. Dabei hat jeder Landesverband das Recht ein Jurymitglied zu benennen, das nicht zwangsläufig aus dem eigenen Bundesland kommen muss. Verzichtet ein Landesverband auf dieses Recht, wird das Jurymitglied von einem anderen Landesverband gestellt.

2.3 Teilnehmende sollten nach Möglichkeit nicht von Familienangehörigen bewertet werden.

2.4 Die Jurymitglieder treffen sich rechtzeitig vor dem fliegerischen Teil zu einem gemeinsamen Abstimmungsbriefing.

2.5 Punktesammler*innen sammeln während des fliegerischen Teils die vorgegebenen Formulare ein, um Manipulation zu verhindern und eine schnellere Auswertung zu gewährleisten. Dieser Punkt ist hinfällig, sollte die digitale Punkteerfassung verfügbar sein.

2.6 Nichtjurymitglieder, insbesondere Teilnehmende oder Mannschaftsvertretende, haben sich von der Jury fernzuhalten. Bei Zuwiderhandlungen steht es der Jury frei, mit Strafpunkten zu sanktionieren.

2.7 Jurysprecher*in: Ein erfahrendes Jurymitglied wird von den Jurymitgliedern zur*m Sprecher*in bestimmt. Die Aufgaben sind:

  • Durchführung des Briefings vor den Wertungsdurchgängen,
  • Beobachtung der Teilnehmenden während des Flugbetriebes und evtl. sicherheitsrelevante Anweisungen an die Teilnehmenden,
  • Durchführung des Funkverkehrs zu den Teilnehmenden des Vergleichsfliegens während der Wertungsflüge. Dieser soll sich auf sicherheitsrelevante Informationen beschränken,
  • Ansprechpartner*innen für die Pilotensprecher*innen bei Unklarheiten, Fragen etc.

3 Wertungsverfahren

3.1 Den Teilnehmenden wird der Zeitpunkt der Startbereitschaft mitgeteilt. Startbereitschaft beinhaltet: Flugzeug ist vollständig aufgerüstet, durchgecheckt und in Position, Pilot*innen sind bereit beim Flugzeug, mitunter nötige Fluglehrer*innen stehen zur Aufsicht bereit.

3.2 Vor jedem Durchgang findet ein Teilnehmendenbriefing statt, in dem die Flugübungen für den nächsten Wertungsflug noch einmal erläutert werden.

3.3 Gestartet wird grundsätzlich an der Winde. In Ausnahmefällen kann in Absprache mit dem Platzhalter und Ausrichter auch Flugzeugschlepp durchgeführt werden. Diese Ausnahmeregelung gilt nur für Teilnehmende ohne Windenstartberechtigung. Es gelten entsprechende Kriterien. Mehrkosten sind vom Teilnehmenden zu tragen.

3.4 Alle Teilnehmenden haben bis zu drei Flüge mit verschiedenen Übungen durchzuführen.

3.5 Es wird bewertet in:

Flug: Start (A) Kreiswechselflug (D) Seitengleitflug (B) Ziellandung (C)

Flug: Start (A) Hochgezogene Fahrtkurve (E) Ziellandung (C)

Flug: Start (A) Rollübung (F) Seitengleitflug (B) Ziellandung (C)
Gemäß Ausführungsbestimmungen (Punkt 1.5) kann die Reihenfolge der Flüge variieren.
Eine weitere Aufgabe kann ein Kurzfragetest sein (G).

3.6 Für alle Wertungsflüge gilt: nach dem Vorführen der Flugübung ist zügig zur Position zu fliegen. Das Einkreisen in Thermik ist ausdrücklich untersagt und kann von den Jurymitgliedern entsprechend mit Strafpunkten bewertet werden.

3.7 Die Aufteilung eines Wertungsdurchganges auf zwei Wettbewerbstage ist nicht zulässig. Es sollen grundsätzlich mindestens zwei Wertungsdurchgänge durchgeführt werden. Für das Zustandekommen einer Endwertung genügt in witterungsbedingten Ausnahmefällen ein Wertungsdurchgang.

3.8 Von den fünf Wertungen der Jurymitglieder werden die jeweils beste und schlechteste Wertung bei der Auswertung nicht berücksichtigt. Aus den drei verbleibenden Ergebnissen wird das arithmetische Mittel gebildet.

4 Wertungskriterien

4.1 Die Jurymitglieder sollen die Flüge anhand nachstehender Kriterien bewerten. Die Auflistung dient als Richtlinie. Je nach Gesamteindruck oder hier nicht aufgeführten Fehlern können die Jurymitglieder Abzüge vornehmen. Die Gewichtung der einzelnen Kriterien innerhalb der maximal möglichen Minuspunkte bleibt ihnen vorbehalten.

4.2 Im Falle gravierender Schwächen oder undisziplinierten Verhaltens können die Jurymitglieder Pilotinnen und Piloten von weiteren Wertungsflügen ausschließen.

4.3 Das Einkreisen in Thermik ist ausdrücklich untersagt und soll von der Jury entsprechend mit Abzügen bewertet werden.

4.4 Bei Zuspätkommen zur Startbereitschaft oder zum Feldbriefing kann die Jury Strafpunkte vergeben (max. 10 Strafpunkte).

4.5 Für die Wertung gilt immer die erste Vorführung einer Übung. Eine Wiederholung hat keinen Einfluss auf die Wertung.

Folgende Übungen werden bewertet:

A Windenstart (max. Minuspunkte: 15)

Mögliche Fehlerpunkte:

  • Ausbrechen, fehlende Richtungskorrektur, Flügel hängen lassen: 2
  • Kavalierstart: 10
  • Fehlende Richtungskorrektur im Schlepp, Vorhalten: 1
  • Steigfluglage zu groß/gering: 1
  • Wippen nach Ausklinken des Seils und Übergang in Normalflug: 1

Es ist zu bedenken, dass beim Startvorgang auch Fehler durch die Bodenmannschaft verursacht werden können. Ebenso sind äußere Umstände, wie beispielsweise böiger Wind oder Seitenwind, bei der Beurteilung zu berücksichtigen. Bei Seilriss ist der Start gegebenenfalls zu wiederholen.

AA Flugzeugschlepp (max. Minuspunkte: 15)

Mögliche Fehlerpunkte:

  • Ausbrechen, fehlende Richtungskorrektur, Flügel hängen lassen: 5
  • Gefährliches Übersteigen der Schleppmaschine: 8
  • Fehlende Richtungskorrektur im Schlepp, Vorhalten: 1
  • Fehlerhafter Ausklinkvorgang (z. B. falsches Wegkurven): 1

Es ist zu bedenken, dass beim Startvorgang auch Fehler durch die Bodenmannschaft verursacht werden können. Ebenso sind äußere Umstände, wie beispielsweise böiger Wind oder Seitenwind, bei der Beurteilung zu berücksichtigen. Bei Seilriss ist der Start gegebenenfalls zu wiederholen.

B Seitengleitflug (max. Minuspunkte: 10)

Der Seitengleitflug wird durch einen Querruderausschlag in die gewünschte Seitengleitflugrichtung eingeleitet. Die Seitengleitflugrichtung ist durch die hängende Fläche bestimmt. Die Seitengleitflugrichtung wird von der Jury vorab festgelegt und beim Feldbriefing mitgeteilt.

Mögliche Fehlerpunkte:

  • Fehlerhaftes Einleiten (z.B. zuerst mit Seitenruder): 2
  • Fehlender stationärer ‚Slip‘, zu wenig Fahrt: 2
  • Mangelhafte Richtungskorrektur: 2
  • Querneigung zu gering oder zu groß: 1
  • Zu spätes Ausleiten (min. 30 m über Grund, ggf. über Hindernis): 3
  • Kein Seitengleitflug entspricht maximaler Fehlerpunktzahl: 10

C Landung (max. Minuspunkte: 16)

Das Aufsetzen soll in einer sauberen Zweipunktlage und einem sauberen Abfangvorgang mit Sporn und Rad erfolgen. Abweichende Landeregelungen z.B. bei „Pirat“ sind durch Vorlage des Betriebshandbuches zu belegen.
Schlechte Landeeinteilung oder sehr unschöne Landungen (unruhiger Anflug, Richtungsfehler, Rad- oder „Bums“landungen) können von den Wertungsrichtern mit bis zu 5 zusätzlichen Minuspunkten belegt werden. Nach dem Ausrollen der Segelflugzeuge ist unmittelbar die Landefläche (Zielfläche) freizumachen (evtl. Vergabe von Strafpunkten bei entsprechender Absprache der Jurymitglieder). Seitliches Hinausrollen ist damit jedoch nicht gemeint und nicht erwünscht. Die Bodencrew darf das Flugzeug erst berühren, wenn das Flugzeug steht und eine Fläche am Boden ist. Das sog. „Fläche fangen“ ist untersagt und kann mit bis zu 10 Fehlerpunkten bewertet werden.

Für die Ziellandung ist ein Feld mit folgenden Abmessungen herzurichten. Die Grundlinie für Feld 2 (Nullfeld) ist besonders zu kennzeichnen:

Landebewertung:

  • Aufsetzen in Feld 1 = 3 Minuspunkte
  • Aufsetzen in Feld 2 = 0 Minuspunkte
  • Aufsetzen in Feld 3 = 2 Minuspunkte
  • Aufsetzen in Feld 4 = 4 Minuspunkte
  • Landung außerhalb der markierten Felder = 6 Minuspunkte

Hinweise:

  • Die Trennlinien zählen zum nächsten Feld
  • Als Merkmal für die Bewertung gilt der Sporn
  • Eine Radlandung wird als Aufsetzen im nächstschlechteren Feld bewertet

(Beispiel: Radlandung in Feld 4 = Landung außerhalb = 6 Punkte. Oder
Radlandung in Feld 1 = Landung außerhalb = 6 Punkte.
Zusätzlich Abzüge für mangelhafte Landeausführung).

Der Jury bleibt es vorbehalten, bei enormen Landefehlern die volle Fehlerpunktzahl zu vergeben, selbst wenn die Landung im ersten Feld erfolgt sein sollte!

Mögliche Fehlerpunkte:

  • Falsche Platzrundeneinteilung: 2
  • Zu frühes/spätes Abfangen: 5
  • Richtungsfehler beim Ausrollen, Flügel hängen lassen ohne Seitenwind: 2
  • Ausgehungerte Landung: 3
  • Berührt der Sporn mehrmals den Boden, so gilt das schlechteste Feld
  • Wird eine Radlandung durchgeführt, bei der der Sporn nie auf den Boden kommt, gilt die senkrechte Projektion des Sporns nach unten zum Zeitpunkt des Aufsetzens des Rades. Unbeschadet dessen zählt bei einer Radlandung das nächstschlechtere Feld

D Kreiswechselflug (max. Minuspunkte: 10)

Diese Übung besteht aus mindestens je einem Vollkreis rechts und links mit einer Querneigung nicht unter 30°. Nach Beendigung des ersten Kreises soll ohne Geradeausfluganteil kontinuierlich der Gegenkreis eingeleitet werden (zur Erinnerung: ein Kreis hat 360°). Die Reihenfolge wird im Briefing vor dem Durchgang für die Jury festgelegt.

Mögliche Fehlerpunkte:

  • Unterschiedliche Querneigung: 2
  • Ungleichmäßige Drehbewegung: 1
  • Überziehen des Segelflugzeuges: 3
  • Aufbäumen beim Kurvenwechsel und Ende: 1
  • Schieben / Schmieren: 2
  • Zu spätes / frühes Beenden: 1

E Hochgezogene Fahrtkurve (max. Minuspunkte: 10)

Das Segelflugzeug ist aus dem Schnellflug (je nach Muster ca. 130 – 160 km/h) heraus gefühlvoll in eine Steigfluglage von etwa 30° zu steuern. Das Einleiten der Kurve soll noch in der Steiglage kontinuierlich in einen stationären Kreisflug mit einer Querneigung von mindestens 30° überleiten. Die Richtung wird im Briefing vor dem Durchgang durch die Jury festgelegt.

Mögliche Fehlerpunkte:

  • Abfangbogen zu klein (heftiges, abruptes Knüppelziehen): 2
  • Steigflug zu steil / flach (ca. 30°): 2
  • Fahrt beim Einkreisen zu gering geworden / Sackfluggefahr: 3
  • Querneigungen zu gering/hoch: 2
  • Richtungsfehler (kein Vollkreis): 1

F Rollübung (max. Minuspunkte: 10)

Hier sollen die Teilnehmenden zeigen, dass sie in der Lage sind, zu jedem Querruderausschlag einen abgestimmten und gleichsinnigen Seitenruderausschlag auszuführen. Die Teilnehmenden fliegen auf die Jury zu und leiten eine Rollbewegung durch einen Querruderausschlag ein, bis eine Querneigung von ca. 20°-30° erreicht ist. Die jetzt auftretende Drehung um die Hochachse („negatives Wendemoment“) ist durch einen entsprechenden Seitenruderausschlag zu stoppen. Die Rollübung ist abwechselnd nach rechts und links auszuführen. Die Ausrichtung auf die Jury ist zu beachten. Die Anzahl der Rollübungen wird im Briefing vor dem Durchgang durch die Jury festgelegt.

Wichtig: Eine „missglückte“ Rollübung soll nicht fortgesetzt, sondern aus der Normalfluglage erneut begonnen werden.

Mögliche Fehlerpunkte:

  • Querneigung zu gering/steil (20°-30°): 1
  • unterschiedliche Querneigungen: 1
  • Fahrt zu gering: 1
  • Richtungsfehler beim Ausleiten: 2
  • Schieben/Schmieren: 2
  • Übung zu früh beendet: 3

G Kurzfragetest (max. Minuspunkte: 25)

Wenn witterungsbedingt nicht alle Wertungsdurchgänge durchgeführt werden können, erfolgt ein Kurzfragetest. Dieser kann aus bis zu 20 Fragen, bestehend aus Multiple-Choice-Fragen aus dem Fragenkatalog und/oder Langtextfragen, die dem Wissensstand der Teilnehmenden gemäß Ausbildungsabschnitt C entsprechen, bestehen.