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Bundesjugendvergleichsfliegen 2026

10.09. bis 13.09.2026

Flugplatz Brandenburg-Mühlenfeld

Ausschreibung

Die Luftsportjugend des DAeC e.V. gibt für das Bundesjugendvergleichsfliegen einen Rahmen vor. Das Vergleichsfliegen soll jährlich von der Luftsportjugend eines regionalen Landesverbandes, nach Möglichkeit im Wechsel, ausgerichtet werden. Es wird gemäß den vorgegebenen Ausführungsbestimmungen des Bundesjugendvergleichsfliegens der Luftsportjugend durchgeführt.
Das Bundesjugendvergleichsfliegen im Segelflug setzt sich aus einem flugsportlichen und einem kulturellen Programmteil zusammen. Sollte der flugsportliche Teil aus Witterungsgründen ausfallen, so ist ein Alternativprogramm als Ersatz vorzubereiten.
Das Vergleichsfliegen will unter dem Gesichtspunkt, dass in der Ausbildung erworbene Können zu vergleichen, gegenseitiges Kennenlernen und den Gedankenaustausch der Teilnehmenden und Helfenden untereinander fördern. Es ist daher wünschenswert, dass neben den Pilotinnen und Piloten auch eine Vielzahl von Begleitenden, möglichst aus allen Bundesländern, anreist.

Der fliegerische Vergleich setzt sich 3 Wertungsdurchgängen mit verschiedenen Flugübungen zusammen. Über die Bewertung einer vorbildlichen Flugdurchführung soll das Sicherheitsbewusstsein gefördert und die Gelegenheit geschaffen werden, auf fremden Flugplätzen Erfahrungen zu sammeln.

1 Zeitraum und Ort der Veranstaltung

10.09. – 13.09.2026

Flugplatz Brandenburg-Mühlenfeld (EDBE)

Platzfrequenz: 118,630 MHz

2 Veranstalter

Luftsportjugend des DAeC e.V.

3 Ausrichter

Fliegerklub Brandenburg e.V.
Mötzower Landstraße 120
14776 Brandenburg an der Havel

Website: www.fliegerklub-brandenburg.de
Tel: +49 3381 521127
Luftsportjugend des
Luftsport-Landesverband Brandenburg e. V.
Haus des Sports
Olympischer Weg 7
14471 Potsdam

Anmeldung unter: www.bjvf.de
E-Mail: organisation@bjvf.de

Bezahlung per SEPA-Lastschrift

  • SEPA-Lastschriftmandat als Download auf der Webseite verfügbar.
  • Oder, wenn verfügbar, über Vereinsflieger erteilt.

4 Zweck der Veranstaltung

Ermittlung der Sieger*innen des Bundesjugendvergleichsfliegens.
Die Veranstaltung fördert das gegenseitige Kennenlernen und den Gedankenaustausch zwischen den Teilnehmenden und damit den Zusammenhalt.
Durch die Bewertung der verschiedenen Ausbildungselemente soll das Sicherheitsbewusstsein jeder einzelnen Person gefördert werden.
Darüber hinaus sammeln die Teilnehmenden Erfahrungen auf einem fremden Flugplatz und es fördert den sportlichen Wettbewerb durch den Vergleich der in der Ausbildung erworbenen Fertigkeiten.

5 Teilnehmende

  • Die Teilnahme kann durch reguläre Teilnehmende und Zusatzteilnehmende erfolgen.
  • Reguläre Teilnehmende sind pro Landesverband die ersten 3 Platzierten des Landesjugendvergleichsfliegens. Bei Bedarf können Nachrückende als reguläre Teilnehmende benannt werden. Wenn kein Landesjugendvergleichsfliegen durchgeführt wurde, dürfen nur 2 Pilot*innen teilnehmen, die von der jeweiligen Landesjugendleitung benannt werden.
  • Pilot*innen können sich zudem als Zusatzteilnehmende bewerben, soweit sie selbst am Landesjugendvergleichsfliegen teilgenommen haben und dort gemäß Rangliste die nächstplatzierte Person sind. Nicht besetzte reguläre Teilnahmeplätze (i. d. R. 3 pro Landesverband) können durch den Veranstalter zu Zusatzteilnahmeplätzen umgewandelt werden, die unabhängig vom Landesverband besetzt werden. Gibt es mehr Bewerbungen um einen Zusatzteilnahmeplatz als Zusatzteilnahmeplätze, so entscheidet das Los. Bewerber*innen um einen Zusatzteilnahmeplatz werden kurz nach Anmeldeschluss über den Erfolg ihrer Bewerbung informiert.
  • Es gelten des Weiteren folgende Voraussetzungen:
    • Teilnehmende dürfen am 31.12. des Jahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
    • Teilnehmende, die älter als 21 Jahre sind, dürfen eine in Deutschland gültige Lizenz für Segelflugzeugführer noch nicht länger als 2 Kalenderjahre besitzen; Stichtag ist der Wettbewerbstag.
    • Teilnehmende müssen eine in Deutschland gültige Lizenz für Segelflugzeugführer*innen besitzen oder Flugschüler*innen mit Abschluss des dritten Ausbildungsabschnittes (“C-Prüfung“) gemäß der gültigen Ausbildungsrichtlinien der Bundeskommission Segelflug des DAeC sein.
    • Alle Teilnehmenden müssen sicherstellen, dass alle sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung ihrer Wettbewerbsflüge erfüllt sind.
    • Die Teilnehmenden müssen sich spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, bzw. direkt nach Beendigung der jeweiligen Landesausscheide, über die Anmeldeseite anmelden bzw. bewerben.

6 Ausrüstung und Segelflugzeuge

Die Segelflugzeuge müssen mit einem zugelassenen Rettungsfallschirm und einem Funksprechgerät ausgerüstet sein.

Bei der Registrierung sind dem Ausrichter folgende Unterlagen vorzulegen:

Siehe Checkliste Bundesjugendvergleichsfliegen:
Als Download auf der Website verfügbar.

7 Unterkunft & Verpflegung

Unterkunft und Verpflegung werden vom Ausrichter zur Verfügung gestellt (Campingplatz und Essen). Den Teilnehmenden steht ein Zeltplatz mit Stromversorgung zur Verfügung. Verpflegung gibt es von Donnerstagabend bis Sonntagmorgen.
Es erfolgt keine Erstattung von Teilnahmegebühren bei Nicht-Inanspruchnahme von Camping oder Essensangeboten. Getränke sind nicht inkludiert. Campingausrüstung wird nicht zur Verfügung gestellt. Sonderwünsche beim Essen (Allergien, vegetarisch, vegan) müssen bei der Anmeldung mit angegeben werden.

8 Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über Vereinsflieger. Der Link dazu kann auf der Ausrichter Homepage: www.bjvf.de gefunden werden. Für Teilnehmende ohne Vereinsflieger erfolgt die Anmeldung über die Ausrichter-Homepage (nähere Informationen auf der Homepage).
Mit der Anmeldung werden die Ausführungsbestimmungen anerkannt.

9 Termine

Anmeldung bis 03.09.2026 (bis 07.09. bei Ausnahme, siehe Punkt 5)

Anreise: ab 10.09., 09 Uhr

Einweisungsstarts, Trainingsstarts:
10.09.2026 ab ca. 12 Uhr
11.09.2026 ab 09 Uhr

Registrierung/Dokumentenkontrolle: 10.09.2026 bis 20 Uhr, 11.09.2026 bis 20 Uhr
Eröffnungsbriefing: 11.09.2026 um 21 Uhr

Wettkampf: 12.09.2026 Startbereitschaft 08 Uhr
Reservetag: 13.09.2026 (kurzfristig bei Bedarf)
Siegerehrung: 12.09.2026 Beginn 21 Uhr

Abreise: 13.09.2026

10 Kosten

Für Teilnehmende beträgt die Teilnahmegebühr 100 € (inkl. 1 Einweisungsstart, 3 Wertungsflüge, Camping, Essen)

Für Helfende beträgt die Teilnahmegebühr 60 € (inkl. Camping, Essen)

Für Gäste, die nur am Samstagabend an der Veranstaltung teilnehmen möchten, beträgt die Teilnahmegebühr 20 € (inkl. Camping und Frühstück am Sonntag).
Zusätzliche Windenstarts werden mit 10 €/Start in Rechnung gestellt.

Bezahlung findet über Lastschrift statt.

11 Haftung

Mit Abgabe der Anmeldung erklären die Teilnehmenden, außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auf alle Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter und dem Ausrichter sowie deren Organen und Erfüllungsgehilfen zu verzichten.
Dieser Verzicht gilt nicht so weit und in der Höhe, als ein Versicherer einen Anspruch anerkennt und begleicht.

Die Teilnehmenden erklären ferner für sich und ihre Begleitenden, dass die Ausschreibung, die Ausführungsbestimmungen, die Anweisungen der Ausrichter und Veranstalter und die Entscheidungen der Jury anerkannt werden.
Soweit die Teilnehmenden mit einem in fremdem Eigentum stehenden Flugzeug am Wettbewerb teilnehmen, erklären die Eigentümer*innen des Flugzeugs, dass sie mit der Haftungsbeschränkung für Ansprüche wegen eines Schadens an ihrem Flugzeug einverstanden sind.

12 Sieger*innenehrung

Der offizielle Teil der Veranstaltung endet mit der Sieger*innenehrung.
Die Sieger*innenehrung ist eine Pflichtveranstaltung. Nicht-Teilnahme führt zum Ausschluss aus der Wertung.

Der Ausrichter stellt Urkunden für alle Teilnehmenden sowie Pokale und nach Möglichkeit Preise zur Verfügung.

13 Konsequenzen bei Fehlverhalten und Zuwiderhandlungen

Der Ausrichter hat das Hausrecht und hat jederzeit die Möglichkeit in Abstimmung mit den Vertreterinnen und Vertretern der Bundesjugendleitung Teilnehmende von der Veranstaltung auszuschließen und vom Veranstaltungsgelände zu verweisen.

Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, Fehlverhalten, grobe Disziplinlosigkeit sowie grob unsportliches Verhalten führen zu disziplinarischen Maßnahmen bis hin zur Disqualifizierung und/oder zum Ausschluss an der Veranstaltung.