Hier kann die Ausschreibung heruntergeladen werden.
Gemeinsames
Landesjugendvergleichsfliegen
der Landesverbände Brandenburg und Berlin
04.09. bis 06.09.2026
Flugplatz Brandenburg-Mühlenfeld
Ausschreibung
Das Landesjugendvergleichsfliegen soll jährlich von der Jugend eines regionalen Segelflugvereins, nach Möglichkeit im Wechsel Berlin und Brandenburg, ausgerichtet werden. Es ist gemäß den hier vorgegebenen Ausführungsbestimmungen sowie unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes (www.bmfsfj.de) durchzuführen. Abweichend vom Jugendschutzgesetz ist der Ausschank und der Verzehr von mitgebrachtem hartem Alkohol (brandweinhaltige Getränke) auf der Veranstaltung untersagt. Zuwiderhandlung kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
1 Zeitraum und Ort der Veranstaltung
04.09. – 06.09.2026
Flugplatz Brandenburg-Mühlenfeld (EDBE)
Platzfrequenz: 118,630 MHz
2 Veranstalter
Luftsport-Landesverband Brandenburg e.V.
3 Ausrichter
Fliegerklub Brandenburg e.V.
Mötzower Landstraße 120
14776 Brandenburg
www.fliegerklub-brandenburg.de
Tel: +49 3381 521127
Anmeldung unter: www.bjvf.de
E-Mail: organisation.ljvf@bjvf.de
Bezahlung per SEPA-Lastschrift
- SEPA-Lastschriftmandat als Download auf der Webseite verfügbar.
- Oder, wenn verfügbar, über Vereinsflieger erteilt.
4 Zweck der Veranstaltung
Ermittlung der Sieger*innen des Landesjugendvergleichsfliegens aus den Landesverbänden Brandenburg und Berlin, die zur Teilnahme am Bundesjugendvergleichsfliegen 2026 berechtigt sind.
Das Vergleichsfliegen hat zum Ziel, das in der Segelflugausbildung erworbene Können in einem sportlichen Wettbewerb zu vergleichen, gegenseitiges Kennenlernen und den Gedankenaustausch der Teilnehmenden und Helfenden untereinander zu fördern und damit den Zusammenhalt. Es ist daher wünschenswert, dass neben den Pilotinnen und Piloten auch eine Vielzahl von Begleitenden anreist. Eine vorbildliche Flugdurchführung soll außerdem das Sicherheitsbewusstsein jedes Einzelnen fördern und die Gelegenheit schaffen, auf fremden Flugplätzen Erfahrungen zu sammeln.
5 Teilnehmende
Teilnahmeberechtigt sind:
- Mitglieder eines Luftsportvereins des DAeC Berlin e.V. und des Luftsport-Landesverbands Brandenburg e.V., wenn sie am 31.10 des Jahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Geburtsdatum nach dem 31.10.2001). Es gilt die Einschränkung, dass Teilnehmende, die älter als 21 Jahre sind, den gültigen Luftfahrerschein (SPL/LAPL) noch nicht länger als zwei Kalenderjahre besitzen dürfen; Stichtag ist der Wettbewerbstag.
- Es gelten des Weiteren folgende Voraussetzungen:
- Teilnehmende müssen eine in Deutschland gültige Lizenz für Segelflugzeugführerinnen besitzen oder Flugschülerinnen mit Abschluss des zweiten Ausbildungsabschnittes („B-Prüfung“ inkl. Einweisung in alle geforderten Übungen) gemäß der gültigen Ausbildungsrichtlinien der Bundeskommission Segelflug des DAeC sein. Das könnte beispielsweise bedeuten, dass eine zuständiger Fluglehrer*in anwesend ist und das benutzte Segelflugzeug dem Ausbildungsbetrieb des Teilnehmenden gehört.
- Alle Teilnehmenden müssen sicherstellen, dass alle sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung ihrer Wettbewerbsflüge erfüllt sind.
- Personen, die älter als 25 Jahre sind oder die älter als 21 Jahre sind, aber ihren gültigen Luftfahrerschein (SPL/LAPL) länger als zwei Kalenderjahre besitzen, können außerhalb der Wertung mitfliegen, aber eine Qualifizierung zum Bundesjugendvergleichsfliegen ist ausgeschlossen.
Maximale Teilnehmendenzahl: 40
6 Ausrüstung und Segelflugzeuge
Die Segelflugzeuge müssen mit einem zugelassenen Rettungsfallschirm und einem Funksprechgerät ausgerüstet sein.
Bei der Registrierung sind dem Ausrichter folgende Unterlagen vorzulegen:
Siehe Checkliste Landesjugendvergleichsfliegen:
Als Download auf der Webseite verfügbar.
7 Unterkunft & Verpflegung
Den Teilnehmenden steht ein Zeltplatz mit Stromversorgung zur Verfügung.
Weitere Unterkunftsmöglichkeiten in der Umgebung werden separat mitgeteilt, sind aber nicht in den Teilnahmegebühren enthalten.
Verpflegung gibt es von Freitagabend bis Sonntagmorgen.
Es erfolgt keine Erstattung von Teilnahmegebühren bei Nicht-Inanspruchnahme von Camping oder Essensangeboten. Getränke sind nicht inkludiert. Campingausrüstung wird nicht zur Verfügung gestellt. Sonderwünsche beim Essen (Allergien, vegetarisch, vegan) müssen bei der Anmeldung mit angegeben werden.
Nähere Informationen gibt es am Anreisetag.
8 Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über die gemeinsame Webseite des Landes- und Bundesjugendvergleichsfliegens 2026.
Mit der Anmeldung werden die Ausführungsbestimmungen anerkannt.
9 Termine
Anmeldung: bis 01.09.2026
Bezahlung der Teilnahmegebühr (per SEPA-Lastschrift): spätestens 01.09.2026
Einweisungsstarts: 04.09.2026 ab ca. 13 Uhr
Registrierung/Dokumentenkontrolle: 04.09.2026 bis 20 Uhr
Eröffnungsbriefing: 04.09.2026 um 21 Uhr
Wettkampf: 05.09.2026
Startbereitschaft: 08:30 Uhr
Reservetag: 06.09.2026 (kurzfristig bei Bedarf)
Sieger*innenehrung: 05.09.2026 Beginn 20:30 Uhr
10 Kosten
Für Teilnehmende beträgt die Teilnahmegebühr 65 €.
Für Helfende beträgt die Gebühr 45 €.
Gäste, die nur am Samstagabend an der Veranstaltung teilnehmen möchten, bezahlen an den Ausrichter 10 € (20 € bei Übernachtung inkl. Frühstück).
In der Gebühr für die Teilnehmenden sind Kosten für einen Einweisungs- und drei Wettbewerbsstarts, Camping und Verpflegung enthalten. In der Gebühr für die Helfenden sind Camping und Verpflegung enthalten. In der Gebühr für Gäste ohne Übernachtung sind die Kosten für die Verpflegung am Samstagabend enthalten. In der Gebühr für Gäste mit Übernachtung sind die Kosten für die Verpflegung Samstagabend und Freitagmorgen sowie eine Übernachtung enthalten.
Die Zahlung der Gebühr muss per Überweisung auf das angegebene Konto bis spätestens 01.09.2026 erfolgen.
Gäste, die kurzfristig dazu kommen, können vor Ort bezahlen.
11 Haftung
Mit Abgabe der Anmeldung erklären die Teilnehmenden, außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auf alle Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter und dem Ausrichter sowie deren Organen und Erfüllungsgehilfen zu verzichten.
Dieser Verzicht gilt nicht so weit und in der Höhe, als ein Versicherer einen Anspruch anerkennt und begleicht.
Die Teilnehmenden erklären ferner für sich und ihre Begleitenden, dass die Ausschreibung, die Ausführungsbestimmungen, die Anweisungen der Ausrichter und Veranstalter und die Entscheidungen der Jury anerkannt werden.
Soweit die Teilnehmenden mit einem in fremdem Eigentum stehenden Flugzeug am Wettbewerb teilnehmen, erklären die Eigentümer*innen des Flugzeugs, dass sie mit der Haftungsbeschränkung für Ansprüche wegen eines Schadens an ihrem Flugzeug einverstanden sind.
12 Sieger*innenehrung
Eine Sieger*innenehrung muss vor Abreise der Teilnehmenden durchgeführt werden.
Der Ausrichter stellt Urkunden für alle Teilnehmenden sowie Pokale und nach Möglichkeit Preise zur Verfügung.
Es gibt eine Einzel- und eine Teamwertung jeweils für Berlin und Brandenburg. Der Ausrichter sendet die Ergebnislisten spätestens nach Abschluss der Veranstaltung an die jeweiligen Verbände.
13 Konsequenzen bei Fehlverhalten und Zuwiderhandlungen
Der Ausrichter hat das Hausrecht und jederzeit die Möglichkeit Teilnehmende von der Veranstaltung auszuschließen und vom Veranstaltungsgelände zu verweisen.
Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, Fehlverhalten, grobe Disziplinlosigkeit sowie grob unsportliches Verhalten führen zu disziplinarischen Maßnahmen bis hin zur Disqualifizierung und/oder zum Ausschluss an der Veranstaltung.
14 Kontakt
Bei Fragen und Anregungen ist das Organisationsteam über organisation.ljvf@bjvf.de erreichbar.